Wir bitten um eure Stimme bei den nächsten Personalratswahlen. Soweit, so gut. Aber viele von euch fragen sich, was ein Personalrat so tut, wen er da für welche Tätigkeit wählen soll. Hier möchten wir euch unsere Arbeit so gut es geht vorstellen.
Grundlage der Personalratstätigkeit ist das LANDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ. Dort ist geregelt, wann und wie sich ein Personalrat bilden kann, wie gewählt wird, und vor allem, welche Aufgaben der Personalrat im Sinne der Mitarbeitenden UND der Dienstherrin erfüllt, damit wir einen geordneten Dienstbetrieb aufrecht erhalten, gleichzeitig aber die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt bleiben, und dem Grundgedanken der betrieblichen Mitbestimmung genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird.
DER PERSONALRAT
Unser Personalrat besteht aufgrund der Größe und der dementsprechenden Regelungen des LPersVG aus 17 ständigen Personalräten, welcher durch Ersatzmitglieder in nicht festgelegter Anzahl ergänzt wird. Der Personalrat wird durch einen Vorstand vertreten. In der Regel der oder die Vorsitzende, zwei Vertretungen und zwei weiterer Vertreter im Gesamtvorstand.
DER PERSONALRAT ist ein Gremium. Eine einzelne Person ist ein Personalratsmitglied. Wenn also vom PERSONALRAT die Rede ist, so ist immer das Gremium gemeint.
DIE PERSONALRATSITZUNG
Zunächst einmal sind da die turnusgemäßen Personalratssitzungen. In bestimmten Paragraphen des LPersVG sind Maßnahmen des Arbeitgebers beschrieben, die entweder die Mitbestimmung des Personalrates bedarf, oder zumindest mit ihm erörtert werden muss. Dies umfasst den kompletten Bereich der Arbeitswelt, von Einstellung bis Entlassung, Disziplinarmaßnahmen, verweigerte Urlaubsanträge und Teilzeitanträge, um nur einmal ein paar zu nennen. Referat Personal oder Orga stellen darin Sachverhalte zum Antrag der Zustimmung des Gremiums. Dort wird das Gremium seiner Wächterfunktion gerecht, kontrolliert die Rechtmässigkeit der Maßnahme, und stimmt dem Antrag zu, oder verweigert die Zustimmung.
BERATUNGEN und VERTRETUNGEN
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob Tarifbeschäftigte oder Beamte können sich jederzeit an den Personalrat wenden, um sich beraten zu lassen. Dies kann aber nie die fachliche Meinung eines Rechtsanwaltes ersetzen. Es wird eine Erstberatung durchgeführt, durch geschulte Personalräte. Durch den Vorstand des Gremiums kann dann Kontakt mit der Dienststellenleitung aufgenommen werden, um den Sachverhalt zu besprechen und nach Möglichkeit diesen im Sinne des Mitarbeitenden positiv zu verändern. Aber nicht um jeden Preis, wir sind keine Anwälte. Wir haben die Gesamtheit und die Komplexität der Belegschaft im Auge haben, können nicht immer im Sinne eines Einzelnen agieren. Dies wird oft falsch erwartet.
Wir sind auch in BEM Verfahren euch begleitend an der Seite, sofern Ihr das wünscht. Ebenso in Personalgesprächen, kurzum immer dann, wenn ihr nicht alleine euch einer Sache stellen möchtet.
DIE KOMMUNALE STELLENBEWERTUNGSKOMMISSION
Hier entsendet der Personalrat Vertreter, die sich schulen lassen in der komplizierten Thematik der Stellenbewertung anhand von eingereichten Stellenbeschreibungen. Eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die in der Regel über Gewährung oder Verweigerung einer Höhergruppierung oder Besoldungsstufe in der Wertigkeit der Stelle entscheidet .
MITARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN
Der Personalrat entsendet Vertreter in verschieden Ausschüsse, wie den Arbeitssicherheitsausschuss, um die Interessen der Mitarbeitenden in diesen Gremien zu vertreten.
REGELMÄSSIGE RÜCKSPRACHEN
Der Vorstand des Personalrates, der in der Regel für unsere Stadt aus vier freigestellten Personalräten besteht, hat in regelmäßigen Abständen Besprechungen mit der Dienststellenleitung oder ihrer Vertretungen, um akute Themen zu besprechen, und diese nach Möglichkeit für alle zufriedenstellend und in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu lösen.
Das Gremium hat nach §67 LPersVG in Abständen von drei Monaten, oder vielmehr einmal im Quartal ein sogenanntes Vierteljahresgespräch, oder wie wir es hier nennen, ein "67er Gespräch". Dort wird mit der Oberbürgermeisterin in offener Diskussion und in ebenfalls vertrauensvoller Zusammenarbeit die strategische Ausrichtung von Personal, Referaten oder der Stadtpolitik gesprochen und informiert.
REGELMÄSSIGE FORTBILDUNGEN
Die Rechtslage rund um die Tätigkeit als Personalrat ist dynamisch, nicht statisch. Ständig sich verändernde Rahmenbedingungen, neue Urteile, neue Gesetze machen es notwendig, sich ständig fortzubilden. Hierzu besuchen wir Schulungen, konsumieren Fachzeitschriften, halten Augen und Ohren offen für Neues.
Und das ist alles noch längst eben NICHT alles. Die Aufgaben eines Personalrates sind mannigfaltig, und eine gute Personalratsarbeit auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung kann für die Belegschaft durchaus positives bewirken. Von daher ist es ganz und gar nicht egal, wer da mit eurer Vertretung beauftragt wird. Vielleicht habt auch ihr gedacht, dass ein Personalrat nicht so viel und derart Anspruchsvolles zu tun hat, und vielleicht haben wir euch hier etwas Information an die Hand gegeben, die euch den Sinn und Zweck eines Personalrats aufgezeigt haben, und ihr geht auch zur Wahl. Am besten natürlich uns... klar, oder? :-)
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